Berufständisches Versorgungswerk wurde erstellt von Bernard
27 Sep. 2015 18:11
- Bernard
0 Beiträge seit
24 März 2026
24 März 2026
Hallo in die Runde,
ich möchte mich gerne mit weiteren "Myelomer" austauschen, speziell was dieErfahrungen über die Berufsunfähigkeitsrente der Versorgungswerke angeht.
Wohlgemerkt nicht über die alte BU-rente der RV oder BUvers.,die die Versicherungen so bunt anbieten...
Die allermeisten hier haben die EU-rente in einer Form und evtl noch eine Betriebsrente.
Hintergrund ist: Mir ist die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet annerkannt worden, der GdB ist 80. ABER: das Versorgungswerk ist der Meinung, dass ich wieder für mich selber aufkommen könnte und wieder beruflich tätig werden soll, oder andersherum: sie haben die Zahlung eingestellt.
Bekannt ist mir das man die RV nicht mit dem Versorgungswerk vergleichen kann/soll und das deren Satzung die "Berufsunfähigkeit" "anders definiert alsdie RV die Erwerbsminderung" . das widerspricht sich in der Praxis aber massiv.
Danke für euer Interesse
ich möchte mich gerne mit weiteren "Myelomer" austauschen, speziell was dieErfahrungen über die Berufsunfähigkeitsrente der Versorgungswerke angeht.
Wohlgemerkt nicht über die alte BU-rente der RV oder BUvers.,die die Versicherungen so bunt anbieten...
Die allermeisten hier haben die EU-rente in einer Form und evtl noch eine Betriebsrente.
Hintergrund ist: Mir ist die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet annerkannt worden, der GdB ist 80. ABER: das Versorgungswerk ist der Meinung, dass ich wieder für mich selber aufkommen könnte und wieder beruflich tätig werden soll, oder andersherum: sie haben die Zahlung eingestellt.
Bekannt ist mir das man die RV nicht mit dem Versorgungswerk vergleichen kann/soll und das deren Satzung die "Berufsunfähigkeit" "anders definiert alsdie RV die Erwerbsminderung" . das widerspricht sich in der Praxis aber massiv.
Danke für euer Interesse
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Bernard antwortete auf Berufständisches Versorgungswerk
04 Nov. 2015 17:10
- Bernard
0 Beiträge seit
24 März 2026
24 März 2026
Hallo, ich nochmal- aus aktuellem Anlass
Ich bin maßlos mit meinem Rentenversicherungsträger frustriert, bei dem ich seit Januar 1995 Pflichtmitglied bin und immer meine Beiträge entrichtet habe.
Seit 2007 bin ich mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Als wir uns kennenlernten war sie 31 und ich 43. Im Feb.2012 kam unsere Tochter auf die Welt. Im Dez12 erhielt ich die Diagnose Myelom.
Damit meine Familie im Fall der Fälle besser dasteht haben wir im Feb 2013 geheiratet, was wir eh schon aus Liebe vorhatten. Im August wurde mir die volle EU-Rente der DRV gewährt und vom Versorgungswerk eine BU-Rente auf 2 Jahre.
Aktuell habe ich eine weitere infauste Diagnose erhalten und bei der Ärzteversorgung schonmal angefragt was für Leistungen meine Hinterbliebenden erhalten werden. Jetzt habe ich es schwarz auf weiß: KEINE WITWENRENTE! Warum? weil zwischen Hochzeit und BU-Rentenbewilligung keine 3 Jahre wartezeit lagen UND weil der Altersunterschied der Eheleute mehr als 10 Jahre betragen. Das schlägt dem Faß den Boden aus!
So sind die Satzungen der berliner und wahrscheinlich auch anderen Ärzteversorgungen.:evil:
Und gegen diese juristisch vorzugehen ist nahezu aussichtslos. In mir gärt völliges Unverständnis, das solche Satzungen Bestand haben können. :bang:
bernard
Ich bin maßlos mit meinem Rentenversicherungsträger frustriert, bei dem ich seit Januar 1995 Pflichtmitglied bin und immer meine Beiträge entrichtet habe.
Seit 2007 bin ich mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Als wir uns kennenlernten war sie 31 und ich 43. Im Feb.2012 kam unsere Tochter auf die Welt. Im Dez12 erhielt ich die Diagnose Myelom.
Damit meine Familie im Fall der Fälle besser dasteht haben wir im Feb 2013 geheiratet, was wir eh schon aus Liebe vorhatten. Im August wurde mir die volle EU-Rente der DRV gewährt und vom Versorgungswerk eine BU-Rente auf 2 Jahre.
Aktuell habe ich eine weitere infauste Diagnose erhalten und bei der Ärzteversorgung schonmal angefragt was für Leistungen meine Hinterbliebenden erhalten werden. Jetzt habe ich es schwarz auf weiß: KEINE WITWENRENTE! Warum? weil zwischen Hochzeit und BU-Rentenbewilligung keine 3 Jahre wartezeit lagen UND weil der Altersunterschied der Eheleute mehr als 10 Jahre betragen. Das schlägt dem Faß den Boden aus!
So sind die Satzungen der berliner und wahrscheinlich auch anderen Ärzteversorgungen.:evil:
Und gegen diese juristisch vorzugehen ist nahezu aussichtslos. In mir gärt völliges Unverständnis, das solche Satzungen Bestand haben können. :bang:
bernard
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christine antwortete auf Berufständisches Versorgungswerk
04 Nov. 2015 22:43
- christine
0 Beiträge seit
24 März 2026
24 März 2026
Das ist ziemlich unglaublich! Euer Kind bekommt aber hoffentlich Waisen Rente?
Eigentlich ist das ja Stoff für Gerichte! Besonders das Argument Alter ist schlicht unsinnig.
Eigentlich ist das ja Stoff für Gerichte! Besonders das Argument Alter ist schlicht unsinnig.
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joseph antwortete auf Berufständisches Versorgungswerk
04 Nov. 2015 23:29
- joseph
0 Beiträge seit
24 März 2026
24 März 2026
christine schrieb: Eigentlich ist das ja Stoff für Gerichte! Besonders das Argument Alter ist schlicht unsinnig.
Hi Christine
Gibts in vielen EU-Länder, auch bei uns in Luxemburg ist eine 10 Jahresklausel bei einer 15 jährigen Altersdifferenz ........ du kannst ja französich, gucks dir an
Les conditions spécifiques de la pension de survie
a)
La pension de survie du conjoint ou du partenaire
En cas de décès de l’assuré, le conjoint ou le partenaire survivant peut prétendre à la pension de survie, sous réserve que :
• le mariage ou le partenariat ait duré au moins 1 an, soit avant le décès, soit avant le début de la pension personnelle de l’assuré pour cause d'invalidité ou de vieillesse ;
•l’assuré n’ait pas été bénéficiaire d’une pension d’invalidité ou de vieillesse au moment de la conclusion du mariage ou du
partenariat.Toutefois, un droit à pension de survie est également ouvert siune des conditions suivantes est remplie
• le mariage ou le partenariat a duré au moins une année lorsque le bénéficiaire de pension décédé n’a pas été l’aîné de son conjoint ou partenaire de plus de 15 ans ;
•le mariage ou le partenariat a duré au moins 10 années lorsque le bénéficiaire de pension décédé a été l’aîné de son conjoint ou partenaire de plus de 15 ans
//////////////
Sehr viele wissen nicht, dass solche Gesetzestexte existieren , darum ist äusserste Vorsicht geboten
LG
Joseph
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lisa_kotschi antwortete auf Berufständisches Versorgungswerk
05 Nov. 2015 09:55
- lisa_kotschi
-
1139 Beiträge seit
27 Oktober 2009
27 Oktober 2009
Lieber Bernard,
es ist und bleibt eine Tragödie, auch wenn "rechtlich" alles korrekt erscheint. Übrigens auch bei der Witwen/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mittlerweile die Bedingung, dass man mindestens 1 Jahr vor dem Tod des Partners verheiratet gewesen sein muss, bevor man einen Anspruch hat.
Das ist zwar sehr viel milder als bei Deinem Versorgungswerk, aber auch hier gibt es mittlerweile Wartezeiten. Kennt das Versorgungswerk wenigstens eine Erziehungsrente auf Zeit?
Eigentlich hast Du jetzt anderes zu tun. Aber sollte nicht noch einmal ein Rentenexperte über Deine Verträge schauen und gglfs. mögliche Ansprüche oder Öffnungsklauseln entdecken? Alle Versicherungen wollen ja erst einmal so günstig wie möglich davonkommen.
Übrigens: Mein Mann und ich haben auch erst nach Diagnose geheiratet. Ich wollte damals meinem Mann deutlich machen, dass ich nicht nur die guten Jahre genossen habe, sondern mit ihm auch die schlechten Jahren teilen werde.
Ich wünsche Dir nicht nur eine erfolgreiche Behandlung, sondern auch Lösungsmöglichkeiten für euer finanzielles Problem.
Lisa
es ist und bleibt eine Tragödie, auch wenn "rechtlich" alles korrekt erscheint. Übrigens auch bei der Witwen/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mittlerweile die Bedingung, dass man mindestens 1 Jahr vor dem Tod des Partners verheiratet gewesen sein muss, bevor man einen Anspruch hat.
Das ist zwar sehr viel milder als bei Deinem Versorgungswerk, aber auch hier gibt es mittlerweile Wartezeiten. Kennt das Versorgungswerk wenigstens eine Erziehungsrente auf Zeit?
Eigentlich hast Du jetzt anderes zu tun. Aber sollte nicht noch einmal ein Rentenexperte über Deine Verträge schauen und gglfs. mögliche Ansprüche oder Öffnungsklauseln entdecken? Alle Versicherungen wollen ja erst einmal so günstig wie möglich davonkommen.
Übrigens: Mein Mann und ich haben auch erst nach Diagnose geheiratet. Ich wollte damals meinem Mann deutlich machen, dass ich nicht nur die guten Jahre genossen habe, sondern mit ihm auch die schlechten Jahren teilen werde.
Ich wünsche Dir nicht nur eine erfolgreiche Behandlung, sondern auch Lösungsmöglichkeiten für euer finanzielles Problem.
Lisa
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