AMMonline

     

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde erstellt von KatrinO.
03 März 2025 11:59
  • KatrinO.
  • 10 Beiträge seit
    28 Januar 2024
Hallo liebes Forum,
ich hatte seit 2020 ein Schwelendes MM, und 2021 das Glück über meine Firma eine BU abschließen zu können, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und ihm lediglich von der Versicherung 3 Fragen gestellt wurden, die er wahrheitsgemäß beantwortet hat. Seit 2023 bin ich behandlungsbedürftig, und nun 1 Jahr nach der HD noch immer arbeitsunfähig. Die Versicherung sollte ab dem 6. Krankheitsmonat zahlen, dies will ich nun rückwirkend beantragen. Der Arbeitgeber verwies mich an den Versicherungsmakler, und daraufhin hat sich nun die Versicherung mit einem Fragenkatalog und Bitte um sämtliche ärztliche Nachweise kontaktiert. Da würde ja nun hervorgehen, dass ich die Diagnose schon vorher hatte, deshalb bin ich zögerlich was ich nun tun soll. Hat hier jemand Erfahrung oder kann mir jemand eine Anlaufstelle geben, die mich in den nächsten Schritten beraten kann, sodass ich die Auszahlung der Ansprüche nicht durch unbedachte Schritte gefährde?

LG
Katrin

One day we shall die. But all the other days we shall be alive.

03 März 2025 14:38
  • Callosum62
  • 250 Beiträge seit
    18 September 2023
Hallo,

nach meiner Einschätzung (aber ich weiß auch nicht alles) dürfte das - wenn man ehrlich bleiben will - schwierig werden. Es spielt nämlich nach meiner Kenntnis keine große Rolle, was der Arbeitgeber damals auf die "3 Fragen" geantwortet hat, um die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können. Sondern ob relevante Vorerkrankungen eben VOR Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden haben. Was hier ja wohl leider der Fall ist.
Aus meiner jahrelangen Erfahrung in einem ganz anderen Bereich - nämlich der Fahreignung bei Erkrankungen und als Selbständiger - weiß ich, dass es im Allgemeinen Versicherungsrecht (AGB) sogenannte "Obliegenheiten" gibt. Diese verpflichten den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsgeber zur Zusammenarbeit und auch zur wahrheitsgemäßen Auskunftspflicht, auch ohne, dass die Versicherung spezifisch abfragt. Hier gilt dann leider allzu oft das Rechtsprinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Auf der anderen Seite: "Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter". Der Versicherung muss der Sachverhalt also erstmal bekannt werden, wenn nicht durch den Versicherten selbst, dann eben durch eigene Nachforschungen. Was die Versicherungen auch tun dürfen, denn mit der Beantragung der Leistung können sie den Versicherten verpflichten, Einblick in die Krankenakte zu bekommen, in der Regel dadurch, dass sie eine allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht anfordern und dann selbst recherchieren. Sogar eigene Gutachten dürfen sie in Auftrag geben, machen sie in der Regel, wenn es bei einer Leistungsablehnung mit Widerspruch zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Aber das hängt auch davon ab, wieviel sie im Monat zahlen müssen, bei beruflichen BU-Versicherungen kenne ich da Beträge von 500-600 € im Monat, bei privaten gerne mal bis zu 2000 € monatlich. Über die Jahre, in der Regel bis zum 60. Lebensjahr, läppert sich das.
Ein Verweis auf die Prüfung der Gewährung einer Berufshaftpflichtversicherung seitens des Arbeitgebers nur anhand von 3 Fragen zieht m.E. nicht - aber wie gesagt, da weiß wer vielleicht was besser als ich. Ich persönlich vermute mal, dass diese Art des läppischen Vorgehens sogar eine Strategie der Versicherungen ist, um an Verträge heranzukommen - die Beiträge haben sie dann schon mal im Sack, jahrelang. Finanziell natürlich gut für sie, wenn sie dann später nicht leistungspflichtig werden, weil relevante Vorerkrankungen bestanden haben. Davon leben die Versicherungen zum Teil nicht schlecht. Und deshalb sollte man Berufsunfähigkeitsversicherungen frühzeitig im Leben abschließen, erstens kosten sie weniger, wenn man jünger ist (aber dann nach meinen Recherchen doch so um die 50 € im Monat, viel Geld für einen jungen Menschen), zweitens schließt man damit die Lücke bis zum Anspruch auf EU-Rente, der ja erst nach 5 Jahren Erwerbsfähigkeit besteht, und drittens gibt es in jungen Jahren oft noch keine relevanten Vorerkrankungen.

Aber hole Dir ruhig noch andere Meinungen ein, vielleicht gibt es hier ja einen, der sich mit Versicherungen besser auskennt...

Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)

04 März 2025 18:36
  • miregal
  • 1011 Beiträge seit
    17 Mai 2019
Hier steht einiges zur Arbeitgeber finanzierten BU
www.bu-portal24.de/betriebliche-bu.html .
Soweit ich das verstehe ist der AG gefragt, die Ansprüche durchzusetzen, wenn in der vereinfachten Auskunft alles richtig gemacht wurde. MGUS/SMM zählen ja noch zu den gutartigen Tumoren. Das hängt dann wohl von der Police ab, was im Kleingedruckten drinsteht und ob es Risikozuschläge oder grundsätzliche Ablehnungen gibt.

15 März 2025 10:48
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Hallo Katrin,

Ich war der Meinung, dass es zwar evtl BU ohne aufwändige Gesundheitsprüfung gibt, was aber nicht einer Versicherung "ohne Gesundheitsfragen" gleichkommt. Eine Versicherung ohne Ausschlüsse würde gerade von Menschen mit bekannt erhöhtem Risiko abgeschlossen und demnach wären die Beiträge irrsinnig teuer. Ich gehe davon aus dass es sich um drei pauschale Fragen gehandelt hat, die Vorerkrankungen ausschließen.
Such Dir die Police heraus und lies das Kleingedruckte.
Den Mut etwas zu verschweigen hätte ich nun nicht, auch wenns bitter ist. Ich denk sowas geht in den seltensten Fällen gut.

LGe Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

15 März 2025 10:55
  • KatrinO.
  • 10 Beiträge seit
    28 Januar 2024
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin mit Rechtsanwälten in Kontakt und auch mit Maklern. Tatsächlich habe ich auf den Seiten der Allianz einen beispielhaften Vertrag gesehen, in dem nur der AG 3 Fragen über den Gesundheitszustand der zu versicherten Personen angeben muss. Weder habe ich gelogen, noch mein Arbeitgeber. Wäre ja auch doof, wird ja alles geprüft im Ernstfall. Wenn die Versicherung auf diese Weise über den AG geht, haben sie ein höheres Risiko auch Kranke mitzuversichern, dafür bekommen sie aber Masse. Das werden sie sich schon so ausgerechnet haben, dass sie am Ende Plus machen damit.

Ich halt Euch auf dem Laufenden! <3

One day we shall die. But all the other days we shall be alive.

21 Juni 2025 09:40
  • KatrinO.
  • 10 Beiträge seit
    28 Januar 2024
Liebe Mitlesende,

Kurz vor meiner Reha hat mich die Allianz informiert, dass sie zahlen werden, und zwar rückwirkend ab Behandlungsstart, bzw, erste längere Phase der AU. Sie rechnen auch noch die Beiträge ein, die ich seit dem getätigt habe, daher braucht es noch ein bisschen, bis das Geld auf dem Konto ist. Der Rechtsanwalt hat ordentlich Druck gemacht dass ich alles so minutiös wie möglich beschreibe, aber die Dame der Versicherung hat gleich gesagt das wäre nicht notwendig gewesen, MM ist ja keine milde Depression die man erstmal bestätigen lassen muss.

Vielleicht liest ja noch jemand mit, der noch die Chance hat in eine solche Versicherung zu kommen. Es ist für mich auf jeden Fall ein schönes Trostpflaster in diesen Zeiten.

LG
Katrin

One day we shall die. But all the other days we shall be alive.