EU PETITION GEGEN VERBOT VON NATURHEILMITTELN wurde erstellt von sternenstaub
30 Apr. 2011 20:40
- sternenstaub
0 Beiträge seit
25 März 2026
25 März 2026
Hallo in die Runde ,
in zwei Tagen werden in der EU viele Naturheil-und Nahrungsergänzungsmittel verboten.Momentan besteht die Möglichkeit ,sich einer elektronischen Unterschriftensammlung gegen das Verbot anzuschließen.Da ich leider zu doof zum Verlinken bin:bang:hier der Kontakt:www.avaaz.org/de/eu_herbal_medecine_ban/?copy
liebe Wochenendgrüße an alle von Silke
in zwei Tagen werden in der EU viele Naturheil-und Nahrungsergänzungsmittel verboten.Momentan besteht die Möglichkeit ,sich einer elektronischen Unterschriftensammlung gegen das Verbot anzuschließen.Da ich leider zu doof zum Verlinken bin:bang:hier der Kontakt:www.avaaz.org/de/eu_herbal_medecine_ban/?copy
liebe Wochenendgrüße an alle von Silke
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Margret antwortete auf EU PETITION GEGEN VERBOT VON NATURHEILMITTELN
01 Mai 2011 08:15
- Margret
0 Beiträge seit
25 März 2026
25 März 2026
Liebe Silke,
die reisserische Behauptung, Naturheilmittel sollten verboten werden, kursiert seit einiger Zeit in den Tiefen des www. Das macht sie aber nicht wahr.
Fakt ist:
Die Sache ist ein "alter Hut", seit 2005!
Es gibt eine EU-Richtlinie in der festgelegt ist, dass, wer gesundheitsbezogene Aussagen für einen Stoff macht, diese Wirkungen auch belegen muß.
Auf deutsch: Niemand verbietet Kamillentee, aber wer Kamillentee als Krebsheilmittel anpreist muß einen positiven Effekt von Kamillentee bei Krebserkrankungen nachweisen.
Das Gesetz ist seit 2005 bekannt, genau wie die Zulassungsbestimmungen und auch die Ausnahmen. Nun tritt es eben vollumfänglich in Kraft und das Meckern beginnt. Nur mal als Beispiel für einen Hustenteee auf Kräuterbasis:
- Der Hersteller muss nachweisen das nichts enthalten ist, was schaden kann.
- Die Mixtur muss immer von gleicher Qualität und gleichem Mischverhältnis sein.
- Es dürfen keine tierischen Produkte (Beispiel Knochenmehl) enthalten sein
- Es dürfen keine Stoffe künstlich zugesetzt werden.
Das Gesetz soll den Verbraucher vor gesundheitsschädlichen und obskuren Mixturen schützen - bei den Preisen die für Naturheilmittel aufgerufen werden, können die Vertreiber dieses Stück Sicherheit auch finanzieren. Für unsere Sicherheit.
Übrigens: Alles, was schon mehr als 30 Jahre bekannt ist und schon 15 Jahre im Bereich der EU vertrieben wird, kann ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.
Auf den entsprechenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und der EU kann man sich weiter sachkundig machen.
Also kein Grund zur Sorge oder gar Hysterie. Und nicht alles glauben, was im web so verkündet wird...
Entspannte Grüße in die Runde,
Margret
die reisserische Behauptung, Naturheilmittel sollten verboten werden, kursiert seit einiger Zeit in den Tiefen des www. Das macht sie aber nicht wahr.
Fakt ist:
Die Sache ist ein "alter Hut", seit 2005!
Es gibt eine EU-Richtlinie in der festgelegt ist, dass, wer gesundheitsbezogene Aussagen für einen Stoff macht, diese Wirkungen auch belegen muß.
Auf deutsch: Niemand verbietet Kamillentee, aber wer Kamillentee als Krebsheilmittel anpreist muß einen positiven Effekt von Kamillentee bei Krebserkrankungen nachweisen.
Das Gesetz ist seit 2005 bekannt, genau wie die Zulassungsbestimmungen und auch die Ausnahmen. Nun tritt es eben vollumfänglich in Kraft und das Meckern beginnt. Nur mal als Beispiel für einen Hustenteee auf Kräuterbasis:
- Der Hersteller muss nachweisen das nichts enthalten ist, was schaden kann.
- Die Mixtur muss immer von gleicher Qualität und gleichem Mischverhältnis sein.
- Es dürfen keine tierischen Produkte (Beispiel Knochenmehl) enthalten sein
- Es dürfen keine Stoffe künstlich zugesetzt werden.
Das Gesetz soll den Verbraucher vor gesundheitsschädlichen und obskuren Mixturen schützen - bei den Preisen die für Naturheilmittel aufgerufen werden, können die Vertreiber dieses Stück Sicherheit auch finanzieren. Für unsere Sicherheit.
Übrigens: Alles, was schon mehr als 30 Jahre bekannt ist und schon 15 Jahre im Bereich der EU vertrieben wird, kann ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.
Auf den entsprechenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und der EU kann man sich weiter sachkundig machen.
Also kein Grund zur Sorge oder gar Hysterie. Und nicht alles glauben, was im web so verkündet wird...
Entspannte Grüße in die Runde,
Margret
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sternenstaub antwortete auf EU PETITION GEGEN VERBOT VON NATURHEILMITTELN
01 Mai 2011 20:50
- sternenstaub
0 Beiträge seit
25 März 2026
25 März 2026
Liebe Margret,
danke für deine Informationen.
Ich wurde durch meinen Gastroenterologen darauf aufmerksam gemacht,der sich speziell um Boswellia serrata Gedanken macht.Ich bin sicher keine unkritische Internetnutzerin-aber in dem Fall fehlte mir der entsprechende Hintergrund und ich habe dem Arzt vertraut.Falls ich Hysterie ausgelöst haben sollte ,entschuldige ich mich auf diesem Wege dafür:oops:
Schöne Grüße von Silke
danke für deine Informationen.
Ich wurde durch meinen Gastroenterologen darauf aufmerksam gemacht,der sich speziell um Boswellia serrata Gedanken macht.Ich bin sicher keine unkritische Internetnutzerin-aber in dem Fall fehlte mir der entsprechende Hintergrund und ich habe dem Arzt vertraut.Falls ich Hysterie ausgelöst haben sollte ,entschuldige ich mich auf diesem Wege dafür:oops:
Schöne Grüße von Silke
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Margret antwortete auf EU PETITION GEGEN VERBOT VON NATURHEILMITTELN
01 Mai 2011 21:36
- Margret
0 Beiträge seit
25 März 2026
25 März 2026
Liebe Silke,
gerade Weihrauch dürfte ein Kandidat für das vereinfachte Verfahren sein. Wird ja schon lange in der Medizin angewandt.
Vielleicht nochmals zur Erläuterung: Es geht bei der Sache darum, dass keine Wirkungen versprochen werden, für die es keinen Nachweis gibt.
Dass Weihrauch beispielsweise entzündungshemmend wirkt, ist bekannt und nachgewiesen. Seine Wirkung auf Krebszellen hingegen scheint umstritten bzw. noch nicht ausreichend nachgewiesen. In diesem Fall dürfte der Hersteller also mit der entzündungshemmenden Wirkung werben, nicht aber mit der krebshemmenden.
Was aber keine Auswirkung auf den Anwender hat. In welchem Zusammenhang der Patient das Mittel nimmt, ist ja eine ganz andere Sache.
Nochmals liebe Grüße,
Margret
gerade Weihrauch dürfte ein Kandidat für das vereinfachte Verfahren sein. Wird ja schon lange in der Medizin angewandt.
Vielleicht nochmals zur Erläuterung: Es geht bei der Sache darum, dass keine Wirkungen versprochen werden, für die es keinen Nachweis gibt.
Dass Weihrauch beispielsweise entzündungshemmend wirkt, ist bekannt und nachgewiesen. Seine Wirkung auf Krebszellen hingegen scheint umstritten bzw. noch nicht ausreichend nachgewiesen. In diesem Fall dürfte der Hersteller also mit der entzündungshemmenden Wirkung werben, nicht aber mit der krebshemmenden.
Was aber keine Auswirkung auf den Anwender hat. In welchem Zusammenhang der Patient das Mittel nimmt, ist ja eine ganz andere Sache.
Nochmals liebe Grüße,
Margret
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