AMMonline

     

15 Aug. 2016 12:08
  • Karsten
  • 482 Beiträge seit
    22 April 2010
Hallo,

Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist bekommt man ALG1. Wichtig ist der rechtzeitige Antrag beim Arbeitsamt. Der sollte ca.2-3 Monate vor Ablauf des KG stattfinden.
Nach einem Aufhebungsvertrag kann es zu einer Sperre beim ALG1 kommen. Betonung auf "Kann".(einfach mal googlen)
Da ich mein ganzes Berufsleben in einer Firma tätig war, hatte ich alle Unterlagen zur Kontenklärung bereit und habe den Rentenantrag gemeinsam mit einer Angestellten der Rentenversicherung im Amt gemacht.
Zuvor hat sie mir aufgeschrieben was ich an dem Tag mitbringen soll und nach einer Stunde war der Papierkram erledigt.
Und nein, Rente wird nicht ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Ich habe den Rentenantrag im Januar 2014 gestellt (Die Krankenkasse hat mir eine Frist zum Rentenantrag gegeben, danach hätten sie nicht mehr weiter gezahlt, aber das lag daran das ich bereits bei Diagnosestellung 2010 und den darauffolgenden Therapien 56 Wochen Krank geschrieben war und beim ersten Rezidiv erneut lange ausgefallen bin)
Der Rentenantrag wurde erst im November 2014 genehmigt (hat somit 10 Monate gedauert) und wurde auf den Oktober 2013! zurückdatiert.
Somit habe ich die ganzen 78 Wochen Krankengeld bekommen und ich konnte meinen Antrag auf ALG1 wieder zurückziehen.
Das an mich zuviel gezahlte Krankengeld musste ich natürlich nicht zurück zahlen, dass haben die Ämter unter sich ausgemacht.

Lg

15 Aug. 2016 13:47 - 15 Aug. 2016 13:48
  • MarcWen
  • 364 Beiträge seit
    09 Juni 2011

Karsten schrieb: Hallo,

Und nein, Rente wird nicht ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Ich habe den Rentenantrag im Januar 2014 gestellt (Die Krankenkasse hat mir eine Frist zum Rentenantrag gegeben, danach hätten sie nicht mehr weiter gezahlt, aber das lag daran das ich bereits bei Diagnosestellung 2010 und den darauffolgenden Therapien 56 Wochen Krank geschrieben war und beim ersten Rezidiv erneut lange ausgefallen bin)
Der Rentenantrag wurde erst im November 2014 genehmigt (hat somit 10 Monate gedauert) und wurde auf den Oktober 2013! zurückdatiert.
Somit habe ich die ganzen 78 Wochen Krankengeld bekommen und ich konnte meinen Antrag auf ALG1 wieder zurückziehen.
Das an mich zuviel gezahlte Krankengeld musste ich natürlich nicht zurück zahlen, dass haben die Ämter unter sich ausgemacht.

Lg


Glaube da verfließen paar Fristen und Fakten. Nach der LFZ hat man 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld (6 Wochen LFT zählen mit). Nach Aussteuerung muss man sich bei der AfA (Agentur für Arbeit) melden und bezieht ALG1 im Rahmen von Nahtlosigkeit (max 1 Jahr) Parallel stellt man einen Antrag für Rehabilation. Dieser kann dann später automatisch in einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gewandelt werden.

Manche Krankenkassen schreiben wohl schon eher an und versuchen Patienten früher loszuwerden, quasi dass ALG 1 gezahlt wird, was aber weniger als Krankengeld ist.

Ich verstehe nicht ganz, warum du den Antrag 2 Monate eher gestellt hast. Mein KK lief bis zum 5. Mai und an dem Tag war ich auf der AfA.
Letzte Änderung: 15 Aug. 2016 13:48 von MarcWen.

17 Aug. 2016 11:18 - 17 Aug. 2016 11:21
  • Karsten
  • 482 Beiträge seit
    22 April 2010
Hallo Marc,

ich habe den Antrag nicht vorher gestellt, ich habe genau an dem Tag, an dem ich musste, den Antrag abgeschickt.
Warum und weshalb die meinen Renteneintritt dann zurückdatiert haben,kann ich dir nicht sagen.
Auf jeden Fall konnte ich die ganzen 78 Wochen Krankengeld ausschöpfen und bin nathlos in die Rente übergegangen.
Übrigens hat mich die Krankenkasse auch gezwungen einen Rehaantrag zu stellen. Das habe ich auch gemacht und die Reha im März/April 2014 gemacht.
Und was die AfA angeht, da würde ich nicht auf den letzten Drücker erscheinen, mir wurde empfohlen rechtzeitig (wie schon erwähnt mind. 8 Wochen vor Ablauf KK) dort vorzusprechen.

Ich korrigiere nochmal. Ich habe jetzt erst verstanden was du mit dem Antag gemeint hast. Dir ging es um den Antag auf ALG 1:) und nicht um den Rentenantrag.
Letzte Änderung: 17 Aug. 2016 11:21 von Karsten.

17 Aug. 2016 13:29 - 17 Aug. 2016 19:02
  • UndineD.
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Die Rente wird (meines Wissens) rückwirkend genehmigt, ab 7 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung.
d.h. Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Mit der Krankenkasse wird das verrechnet. Hat man mehr Rente als Krankengeld, erhält man eine Nachzahlung. Ist es weniger, muss man nichts zurückgeben.
Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragt wird.
Stellt man Antrag erst später, beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.
Antrag auf ALG soll man früstmöglich stellen, so bald man weiß dass der Fall Eintritt. Man hat durch Krankengeldbezug wieder einen Anspruch auf ALG, auch das wird dann später mit der Rente verrechnet.
L.G. Undine
Letzte Änderung: 17 Aug. 2016 19:02 von UndineD.. Begründung: Fehler

18 Aug. 2016 07:21
  • MarcWen
  • 364 Beiträge seit
    09 Juni 2011

Karsten schrieb:
Ich korrigiere nochmal. Ich habe jetzt erst verstanden was du mit dem Antag gemeint hast. Dir ging es um den Antag auf ALG 1:) und nicht um den Rentenantrag.


Zu meiner Zeit war das so. Nach Ende Krankengeld --> ausgesteuert.
Also zur AgF und ALG1 im Sinne von Nahtlosigkeit beantragt. Das ist ein kleiner feiner Unterschied.

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