AMMonline

     

04 Jan. 2019 08:02
  • DerOppa
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Hallo alle,

mir wurden bereitwillig ein GdB 80 unbefristet gegeben(6o für MM und 20 für 2 Wirbeleinbrüche).
Allerdings ohne Merkzeichen.Dagegen läuft derzeit noch ein Widerspruch und inzwischen ein Verschlimmerungsantrag.Aber das Amt nimmt sich scheinbar viel Zeit mit der Bearbeitung.
Wiederspruch läuft seit Anfang September 2018,der Antrag seit November 2018.

Aber nichts bei einer totbringenden Krankheit geht eigentlich garnicht,ich würde da auf jeden Fall in Wiederspruch gehen,du kann nur gewinnen.

LG Detlef.

26 Jan. 2019 14:16
  • Dorothee
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Hallo alle,
hab mich wegen meiner Freundin (derentwegen ich hier im Forum bin) mal mit den Behinderungsgraden und den Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr auseinandergesetzt.
1. Es braucht einen GDB von 70, damit man die Bahncard 25 (25%Ermäßigung auf den Fahrpreis) oder die Bahncard 50 (50% Ermäßigung auf den Fahrpreis) zum halben Preis kaufen kann.
Das gilt dann natürlich nur für den Gültigkeitsbereich der Bahncard.
2. Für einen Schwerbehindertenausweis in der Farbe grün/orange muß zum GDB ein weiteres Kennzeichen vorliegen:
- G = stark gehbehindert (gilt erst, wenn man mehr als 2 km nicht mehr selbstständig gehen kann)
- aG = außergewöhnlich gehbehindert, z.B. Rollstuhl
- H = hilflos
- BI = blind
- GI = gehörlos
(RF, also die Befreiung von Rundfunkgebühren ist für Menschen, die nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, also z.B. bettlägerig sind)
Selbst bei Vorliegen einer dieser Kennzeichen ist die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr NICHT kostenfrei, aber man kann eine Wertmarke von 40,00 Euro (1/2 Jahr) oder von 80,00 Euro (1 Jahr) erwerben, damit man dann keinen Fahrschein mehr lösen bzw. bezahlen muß.

Das war jetzt zwar kein direkter Kommentar zu den o.g. Erfahrungsberichten. Aber:
Erfahrung meiner Freundin: Sie wurde von 50% GdB (2017) auf 40% (2018 etc.) zurückgestuft. Wahrscheinlich, weil ihr Lymphom keinen Progress hat und deshalb im Moment nicht behandlungsbedürftig ist.
Mit Sicherheit ist aber schon der Erstantrag Murks gewesen, da eine Hirnschädel-OP mit nachfolgendem Hirnbluten (hämorraghischer Schlaganfall) und allen Folgestörungen wie Sprache, Psyche, Konzentrations- und Gleichgewichtsstörungen einen GdB von 60 - 100 rechtfertigen.
Hab den Onkologen drauf angesprochen, der hat seine Unterlagen angeguckt und war selbst entsetzt, dass er zuwenig geschrieben hatte ans Versorgungsamt. Er schreibt jetzt neu.

Deshalb immer Widerspruch und auch mal die auskunftspflichtigen Ärzte ansprechen.

Weiß einer von euch, ob man das alles, was offensichtlich nicht berücksichtigt wurde vom Versorgungsamt, im Widerspruch formuliert werden sollte oder ob man besser einen Verschlechterungsantrag stellt (obwohl es ja eigentlich keine Verschlechterung ist, bloß vergessen oder nicht beachtet ...)

Danke für eure Infos.
LG Dorothee

29 Apr. 2019 12:07
  • Andi6378
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Hallo, bin MM Stadium 1a ohne Behandlung, habe dauerhaft GdB von 50 bekommen, berücksichtigt wurde noch die Psyche und ein Bandscheibenvorfall. Zuerst waren es nur GdB 30, nach Einspruch GdB 40 mit dauerhaften Einschränkung. Dann Klage beim Sozialgericht, die haben mich zu einem Gutachter geschickt und der hat den GdB von 50 empfohlen, das Gericht hat einen Vergleich von GdB 50 vorgeschlagen, der wurde so angenommen. Und das alles ohne VDK.

29 Apr. 2019 13:42
  • joseph
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Hi Andi

Willkommen im Forum

Joseph

29 Apr. 2019 13:52
  • Christian
  • 33 Beiträge seit
    13 Februar 2015
Vielen Dank an alle für die Antworten.
Ich habe Einspruch eingelegt und warte nun erst mal ab.
Melde mich, wenn es neues gibt.
Liebe Grüße
Christian

29 Apr. 2019 14:22
  • UndineD.
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Aus meiner Erfahrung und auf ärztlichen Rat ist es Erfolg versprechender, wenn man etwas wartet und dann "Verschlimmerung" beantragt. Mit neuem ärztlichen Bericht und Aufzählung aller Gebrechen/Beeinträchtigungen. Wichtig bei unserer Krankheit ist das Betonen der "Unheilbarkeit der Krankheit".
Wenn der erste Bescheid völlig unsinnig ist, soll man natürlich Widerspruch einlegen. Der wird wohl in einer ganz anderen Abteilung bearbeitet und das kann sehr lange dauern.
Ich hatte selbst keinerlei Schwierigkeiten in dieser Sache, Kennzeichen AG für außergewöhnlich gehbehindert, und was viele Vorteile bringt: B für Begleitung. Es ist ja Tatsache, dass ich ohne Begleitung nicht mehr das Haus verlassen kann (z.Z. noch nicht einmal mit B :( ). Vor einiger Zeit hatten wir Vorteile Eintrittspreise betreffend, oft ist die Begleitung frei. Die Bahncard u. Marke für Nahverkehr lohnen, (wie Dorothee schreibt) sparen viel Geld- wenn man das denn noch nutzen.kann. Parken auf Behinderten- Plätzen war auch sofort bewilligt.
Mir ist aus meinem Umfeld bekannt, dass es bei anderen nicht so reibungslos läuft. Ich kann nur raten: immer dran bleiben, wehren, alles beantragen u. nutzen was uns zusteht. Wer es ohne Hilfe nicht schafft, soll sich unbedingt an einen Sozialverband wenden.
Alle viel Erfolg!
L.G.
Undine

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