AMMonline

     


  • gex
  • 592 Beiträge seit
    15 Juni 2016
Danke, hoffentlich wird aus diesem Entwurf auch wirklich ein Gesetz, und schon ab 2021. Sieht auf jeden Fall besser aus als bisher.
LG

Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> PR erreicht
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und VGPR, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder PR

  • daw
  • 68 Beiträge seit
    24 April 2020
Ja das ist zu hoffen. Die bisherigen Pauschbeträge sind ja nun nicht gerade hoch. Aber so wie ich das verstehe, wurde der Gesetzentwurf durch die Regierung beschlossen. Es besteht also begründete Hoffnung, dass das Gesetz dann auch in Kürze kommt.

06 Nov. 2020 12:16 - 06 Nov. 2020 14:59
  • PMF2SZT
  • 0 Beiträge seit
    25 März 2026
Am Donnerstag, den 29.10.2020 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf über die Erhöhung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge zugestimmt. Künftig kann jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen. Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag.

Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.

Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021, betreffen also die ESt-Erklärung in 2022!

Gruß, Joachim
Letzte Änderung: 06 Nov. 2020 14:59 von PMF2SZT. Begründung: Geltungszeitraum ergänzt.

Wir benutzen Cookies

Wir verwenden auf unserer Website ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb und die grundlegenden Funktionen der Seite erforderlich sind. Ein Tracking, eine Analyse Ihres Nutzerverhaltens oder die Weitergabe von Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Deaktivierung von Cookies möglicherweise nicht alle Funktionen der Website vollständig zur Verfügung stehen.