Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert wurde erstellt von daw
19 Aug. 2020 16:24
- daw
68 Beiträge seit
24 April 2020
24 April 2020
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gex antwortete auf Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
19 Aug. 2020 16:37
- gex
-
592 Beiträge seit
15 Juni 2016
15 Juni 2016
Danke, hoffentlich wird aus diesem Entwurf auch wirklich ein Gesetz, und schon ab 2021. Sieht auf jeden Fall besser aus als bisher.
LG
LG
Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> PR erreicht
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und VGPR, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder PR
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daw antwortete auf Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
19 Aug. 2020 17:02
- daw
68 Beiträge seit
24 April 2020
24 April 2020
Ja das ist zu hoffen. Die bisherigen Pauschbeträge sind ja nun nicht gerade hoch. Aber so wie ich das verstehe, wurde der Gesetzentwurf durch die Regierung beschlossen. Es besteht also begründete Hoffnung, dass das Gesetz dann auch in Kürze kommt.
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PMF2SZT antwortete auf Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
06 Nov. 2020 12:16 - 06 Nov. 2020 14:59
- PMF2SZT
0 Beiträge seit
25 März 2026
25 März 2026
Am Donnerstag, den 29.10.2020 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf über die Erhöhung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge zugestimmt. Künftig kann jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen. Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag.
Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021, betreffen also die ESt-Erklärung in 2022!
Gruß, Joachim
Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021, betreffen also die ESt-Erklärung in 2022!
Gruß, Joachim
Letzte Änderung: 06 Nov. 2020 14:59 von PMF2SZT. Begründung: Geltungszeitraum ergänzt.
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