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Berufswechsel nach Diagnose ? wurde erstellt von flusenkaiser
23 Okt. 2016 13:48 - 23 Okt. 2016 13:52
  • flusenkaiser
  • 0 Beiträge seit
    25 März 2026
Hallo zusammen,

seit einigen Monaten steht auch bei mir die Diagnose fest - Stadium I.
Ich stehe so noch am Anfang der Krankeit, ich habe noch keinerlei Einschränkungen.

Ich habe eigentlich einen guten Job, gutes Arbeitsklima, gute Bezahlung, solide Firma, alles gut.
Als Experte meinem Job habe ich nun das Angebot für einen besseren Job bei einer anderen Firma
erhalten: - etwas geringere Arbeitszeit, dafür etwas mehr Gehalt, und eine sehr interessante
und herausfordernde Tätigkeit. Leider wäre der Weg zur Arbeit etwas länger (35km anstatt 15km).

Nach der Diagnose bin ich nun unsicher, ob ich meinen Job bei einer soliden Firma
aufgeben soll. (Die neue Firma wäre allerdings ähnlich solide...)
Ohne die Diagnose würde ich sofort den neuen Vertrag unterzeichnen.

Welche Nachteile können mir bei einem neuen Arbeitgeber entstehen,
falls sich mein Zustand verschlechtert?

Muss ich die Diagnose in der Bewerbung erwähnen?

Ich bin dankbar für alle Gedanken.
Letzte Änderung: 23 Okt. 2016 13:52 von flusenkaiser. Begründung: Ergänzungen

Mira antwortete auf Berufswechsel nach Diagnose ?
23 Okt. 2016 14:15
  • Mira
  • 419 Beiträge seit
    03 Februar 2014
Hallo,
nein, sie müssen die Diagnose nicht in ihre Bewerbungsunterlagen vermerken. Die neue Firma darf eigentlich nicht mal nach gesundheitlichen Einschränkungen fragen. Tun die dann doch oft versteckt mit bestimmte Tests, die zwar auf dem ersten Blick keinen Sinn machen, ist aber System dahinter.
Ob du jetzt den Job wechselst oder nicht kannst nur du entscheiden. Etwas mehr Gehalt gegen etwas weiteren Anfahrt kann aber unter dem Strich heißen: genau das gleiche wie vorher und weniger Freizeit. Und 20km können auch länger dauern, Pi mal Daumen sind es aber mit Sicherheit 3/4 Stunde länger auf der Straße pro Arbeitstag. Geht von der Freizeit halt runter. Und je nachdem wo man fährt können die einzelne 20 km schon 3/4 Stunde dauern.
Die Krankheit an sich kann aber über Jahre hinweg ruhig bleiben. Wenn es aber in der Probezeit Probleme gibt, dann kann das nach hinten los gehen. Und gerade bei gut bezahlten Jobs wird erst mal ein Vertrag auf 2 Jahre gemacht, der dann verlängert wird oder auch nicht. Eine Firma wo man bereits seit längerem arbeitet reagiert auch oft verständnisvoller, als wenn man damit dann nach der Probezeit ankommt. Klar man wir haben ein Kündigungsschutzgesetzt aber auch da gibt es Mittelchen nachzuhelfen.
Einen Jobwechsel birgt immer Risiken, wenn man Krank ist halt etwas mehr. Geld ist nicht alles,Lebensqualität hat auch seinen Preis.

Margret antwortete auf Berufswechsel nach Diagnose ?
23 Okt. 2016 15:11
  • Margret
  • 0 Beiträge seit
    25 März 2026
Dass Erkrankungen in Bewerbung/Einstellungsgespräch verschwiegen werden dürfen, stimmt so in Reinform nicht. Hier ein paar erläuternde Sätze dazu (Quelle: arbeits-abc):

(Zitat)Krankheiten sind normalerweise Privatsache. Da der Arbeitgeber aber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass ein Arbeitnehmer die Anforderungen in seiner Stelle auch erfüllen kann, und gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Mitarbeiter und Dritte wie Kunden oder Patienten vor Gesundheitsgefahren zu schützen, sind Fragen zur Krankheitsgeschichte in Vorstellungsgesprächen dann zulässig, wenn sie sich auf die angebotene Stelle beziehen.
Der Arbeitgeber oder Personalverantwortliche darf deshalb fragen, ob der Bewerber eine akute oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigung hat, die ihn dauerhaft oder in bestimmten Abständen immer wieder in seiner Tätigkeit einschränkt,
wegen der er bei oder nach Arbeitsantritt arbeitsunfähig sein wird (z. B. auch wegen einer geplanten Operation oder Kur)
die ihn selbst nicht bei seiner Tätigkeit einschränkt, aber ansteckend ist und eventuell andere Personen gefährdet (z. B. HIV-Infektion in Gesundheitsberufen).

Wenn eine derartige Krankheit besteht, muss der Bewerber auch wahrheitsgetreu auf diese Fragen antworten bzw. sogar von sich aus Auskunft darüber geben, da der Arbeitgeber – falls er den Bewerber einstellt und die Krankheit bemerkt – das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung gerichtlich anfechten kann, was einer fristlosen Kündigung gleichkommt. (Zitatende)

Da bereits eine gesicherte Diagnose einer malignen Erkrankung vorliegt und nach aller Erfahrung irgendwann eine Behandlungsnotwendigkeit eintreten wird, wäre das Verschweigen juristisch zumindest kritisch zu sehen und könnte zu einer Kündigung wegen Täuschung führen.

Unabhängig davon ergeben sich aus einer langjährigen Tätigkeit im gleichen Unternehmen immer arbeitsrechtliche Vorteile in schwierigen Lebenslagen (vom verlängerten Kündigungsschutz bis zum Verständnis des Arbeitgebers bei Ausfallzeiten), die man mit einem Wechsel natürlich verliert.

Mira antwortete auf Berufswechsel nach Diagnose ?
23 Okt. 2016 17:37
  • Mira
  • 419 Beiträge seit
    03 Februar 2014
Hallo Flusenkaiser
Arbeitsrecht ist zwar zutreffend, aber das allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (Antidiskriminierungsgesetz) ist hier genauso zutreffend. Und die verstehen mit der Diskriminierung von Schwerbehinderten und chronisch kranke Menschen kein Spaß. Bestimmte Sachen dürfen bei der Einstellung eines Personen nicht mal als mehr Einstellungskriterium erfasst werden. Nur die meiste Leute wissen das gar nicht.
Ich weiß nicht wie lange Margret in der Personalverwaltung gearbeitet hat oder welche Erfahrungen Sie mit Einstellungen und Kündigungen gemacht hat, bei meiner damaligen Firma haben wir von uns aus die Frage nach irgendwelche Erkrankungen gestrichen, sogar die berühmte "sind Sie schwanger frage". Und das hatte schon seinen Grund.
Aber ganz ehrlich: ich würde an deiner Stelle eh dort bleiben wo ich bin! Was man hat weiß man, was man bekommt nicht immer!

GiselaKöenig antwortete auf Berufswechsel nach Diagnose ?
23 Okt. 2016 19:39
  • GiselaKöenig
  • 378 Beiträge seit
    26 Oktober 2009
Hallo Mira,
Ich würde Margret recht geben. Ob der Arbeitgeber Fragen zum Gesundheitszustand machen darf kann strittig sein, ist von Fall zu Fall zu beurteilen. Schwangerschaft ist keine Krankheit wird im Arbeitsrecht ganz anders gesehen.
Stellen wir uns mal vor, er wechselt und, was keiner möchtet, aber auch keiner weiß, bekommt er in der ersten Zeit nach dem Wechsel sein Rezidiv. Was dann!? Dann ist er schneller arbeitslos wie er denken kann. Das Risiko würde ich bezüglich ein paar Euro und ohne Not nicht eingehen. Je länger man bei einer Firma angestellt ist um so höher ist der Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
Gisela

Mira antwortete auf Berufswechsel nach Diagnose ?
23 Okt. 2016 21:02 - 23 Okt. 2016 21:13
  • Mira
  • 419 Beiträge seit
    03 Februar 2014
Hallo Gisela,
Ende meiner 1. Nachricht:
Einen Jobwechsel birgt immer Risiken, wenn man Krank ist halt etwas mehr. Geld ist nicht alles,Lebensqualität hat auch seinen Preis.
Ende meiner 2. Nachricht:
Aber ganz ehrlich: ich würde an deiner Stelle eh dort bleiben wo ich bin! Was man hat weiß man, was man bekommt nicht immer!

Ich habe aber nie geraten zu wechseln (einfach mal meine erste Nachricht lesen). Ich habe nur gesagt er muss die Krankheit bei einer Bewerbung nicht angeben. Und kurz erklärt wieso nicht das allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (Antidiskriminierungsgesetz) ist hier genauso zutreffend. Und die verstehen mit der Diskriminierung von Schwerbehinderten und chronisch kranke Menschen kein Spaß. Von Schwangerschaft ist hier nicht die Rede. Fällt aber auch unter dieses Gesetzt. Das die Schwangerschaft nicht angegeben werden muss hat nichts damit zu tun das es keine Krankheit ist. Auch hier gilt: eine Schwangere muss bei gleiche Qualification die gleiche Chance haben wie eine nicht Schwangere. Und ein chronisch Kranker Mensch muss auch bei gleiche Qualifikation die gleiche Chancen haben wie ein gesunder Mensch. Nur das es da einige Ausnahmen gibt. Diese Diagnose fällt aber nicht darunter. Er kann ja zu der Zeitpunkt der Bewerbung die Arbeit im vollen Umfang leisten (MM Stadium I = keine Behandlung) und es ist nicht ersichtlich das er das in Kürze nicht mehr kann. Absehen davon: wie will der Arbeitgeber denn wissen wann er die Diagnose bekommen hat?

Letztendlich muss er aber selber entscheiden was er macht. Die Krankheit ist ein Risiko, anderseits habe ich nach der Diagnose von 1997 bis 2009 ohne Probleme gearbeitet.

LG
Mira
Letzte Änderung: 23 Okt. 2016 21:13 von Mira.

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