AMMonline

     

28 Dez. 2018 12:37
  • Christian
  • 33 Beiträge seit
    13 Februar 2015
Hallo zusammen,
vor 3 Jahren wurde mein Schwerbehindertenantrag aufgrund meiner Myelomerkrankung bewilligt. Meinen Krankheitsverlauf könnt Ihr in meinem Profil nachlesen.
Nun hat das Versorgungsamt meinen Onkologen um eine Stellungnahme gebeten, da die Schwerbehinderung zunächst auf drei Jahre befristet wurde.
Nun hat mir das Versorgungsamt geschrieben, dass mir der Schwerbehindertenstatus aberkannt wird, weil kein Rückfall aufgetreten ist und sich mein Gesundheitszustand stabilisiert hat.

Wie ist das bei Euch? Sollte man nicht aufgrund der Erkranung an sich und der Durchführung einer Stammzelltransplannation einen unbefristeten Schwerbehindertenstatus erhalten?
Auch wenn es mir aktuell sehr gut geht.

Danke, liebe Grüße und ein gesundes neues Jahr!
Christian

28 Dez. 2018 16:33
  • joseph
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Hi Christian

schwierige Frage, aber wer nichts wagt, der nichts gewinnt

LG

Joseph

28 Dez. 2018 16:39
  • Almish
  • 355 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Hallo,
also, mein Ausweis war von Anfang an unbefristet. Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Liebe Grüße Marion

Kopf hoch, Nase in den Wind
Das Leben stinkt
Sterben kann gar nicht so schlimm sein, sonst täten es nicht so viele

28 Dez. 2018 18:08
  • Logopädin
  • 422 Beiträge seit
    06 Februar 2016
Hallo Christian,
bei mir wurden zunächst auch nur drei Jahre bewilligt mit 70%.
Die Überprüfung erbrachte bei mir dann 100 % für fünf Jahre - und das, obwohl ich in Komplettremission bin ( also mein Zusatnd sich sogar verbessert hat ), aber ich habe einige Berichte beigefügt, die belegen, dass ich insgesamt "Schrott" bin, denn es zählt alles zusammen. Das CT belegte, dass ich immer noch frakturgefährdet bin ( da wird sich auch nie was ändern auf den Bildern, die Knochen wachsen schließlich nicht mehr zusammen und was weg ist ist weg ), die Arztberichte belegten durch die Behandlung aufgetretene Neuropathien und rezidivierende Infekte ( allerdings hatte ich auch darum gebeten, dass das alles im Arztbericht steht )und zuletzt hatte ich einen Bericht aus einer orthopädischen Klinik beigefügt, der belegt, dass ich eigentlich ein neues rechtes Kniegelenk brauche. Die Hausärztin musste ebenfalls eine Stellungnahme abgeben und ich habe sie "gebrieft", was sie schreiben soll.
Der Punkt ist, dass die Arztauskünfte hier zählen. Wenn die schwach sind ( also der Onkologe z.B. nur schreibt, es wäre alles o.k. ), dann gibt es nichts mehr, worauf du "Prozente" bekommen kannst. Während der Hochdosis war mir ein Rollstuhl verschrieben worden und auch den Lieferschein habe ich beigefügt. Es gibt eine Liste, was wieviel Prozent Schwerbeschädigung gibt. Die kannst du im Netzt nachlesen. Google doch mal ! Aber selbst ein MM in Komplettremission gibt ( wenn ich mich recht erinnere ) 40%, also nichts kann gar nicht sein.
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und gute Arztberichte vorlegen. Hattest du vielleicht irgendwas am Herzen oder viele Infekte oder Knochen kaputt ? Das zählt alles.
Der Umgang mit der Schwerbeschädigung ist inzwischen - seit der Auflösung der Versorgungsämter - von Stadt zu Stadt verschieden, denn die sind jetzt für die Bearbeitung zuständig.
Liebe Grüße
Nicole

29 Dez. 2018 10:51 - 29 Dez. 2018 10:53
  • PMF2SZT
  • 0 Beiträge seit
    24 März 2026
Lieber Christian,

die VersMedV sagt dazu:

16.8 Knochenmark- und Stammzelltransplantation

Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdS entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen.
Nach allogener Knochenmarktransplantation für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung): 100

Danach ist der GdS nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden, jedoch nicht niedriger als 30, zu bewerten.


Das ist jedoch nur ein Anhaltspunkt, ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Letztendlich ist für die abschließende Einstufung IMMER die tatsächliche Einschränkung der Teilhabe entscheidend, und NICHT die Diagnose oder die Therapie. Hierbei liegen die eigene Einschätzung und die des Amtes oft meilenweit auseinander, oftmals aus Unkenntnis. Auch die Einschätzung der Ärzte liegt oft drastisch daneben. Die Einschränkung der Teilhabe ist natürlich durch entsprechende Arztberichte zu belegen.

Ich selbst habe z.B. bei der Nachprüfung 3 Jahre nach der 2. alloSZT erst nach einem umfangreichen Einspruch 70% unbefristet bekommen, weil ich nach der 2. SZT unter einer verringerten Merkfähigkeit, Konzentrationsschwäche, und Gedächtnislücken (sog. Chemo-Brain) leide und aufgrund meines reduzierten Immunsystems immer wieder Infekte bekomme und mich nicht frei unter größeren Menschenansammlungen bewegen kann.
Letzte Änderung: 29 Dez. 2018 10:53 von PMF2SZT. Begründung: Ergänzung

29 Dez. 2018 12:07
  • Mimau
  • 194 Beiträge seit
    15 Oktober 2017
Hi, wie Logopädin schon schrieb. Es ist wohl stark abhängig vom Sachbearbeiter, Amt.
Ich hatte zb. "Glück" und habe sofort mal 100 Grad bekommen. Obwohl ich von anderen viel schlimmer betroffenen gelesen habe die nur 60 Grad ect. Bekommen haben.
Auch dürfte ein gutes Verhältnis zum hoffentlich verständnisvollen Onkologen ect. wertvoll sein.

Man sollte es offen ansprechen was man für sich möchte.
Viele wollen, müssen Arbeiten. Andere nicht.
Ich möchte ehrlich gesagt, den ja nun mal absehbaren Rest meines Lebens, nicht zwingend an Arbeit verschwenden. Das habe ich lange und hart genug.
Was könnte ich einem Arbeitgeber auch noch bieten ! Ständige Fehlzeiten wegen Infektionen, Krankenhaus und Arztbesuchen oder wie PMF2SZT schrieb Konzentrationsstörungen ect...

Ich darf auch mal gespannt sein wie es bei mir nach der zweiten HD dann aussieht. Krankengeld läuft aus, ob ich noch eine Reha schaffe ... so zeitlich ?
Wegen einer Entscheidung bezüglich Erwerbsminderungsrente.
Übel wenn man dann auf Behörden trifft mit denen man sich ob einer tödlichen Krankheit auch noch streiten muss.
Viel Glück ;-)

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