Serenity antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
30 Apr. 2024 23:28
- Serenity
3 Beiträge seit
15 April 2019
15 April 2019
Hallo Peter,
bei mir wurde das MM im Januar 2019 entdeckt und im Verlauf des Jahres per Tandem Hochdosis und Stammzelltransplantation erfolgreich behandelt. Damals war ich 61. Im Februar 2020 lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ich habe da noch Krankengeld bezogen ( sonst wäre ich arbeitslos gewesen) . Zur gleichen Zeit hat eine Sozialbetreuerin meinen Antrag auf EU-Rente gestellt. Sie wurde mir kurz vor Auslaufen des Krankengeldes bewilligt bis zum regulären Renteneintritt. Meine Schwerbehinderung beträgt 80%G.
Bei mir war die Arbeitslosigkeit kein Hinderungsgrund.
Viel Erfolg! Und noch wichtiger, alles Gute für deine Gesundheit!
Serenity
bei mir wurde das MM im Januar 2019 entdeckt und im Verlauf des Jahres per Tandem Hochdosis und Stammzelltransplantation erfolgreich behandelt. Damals war ich 61. Im Februar 2020 lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ich habe da noch Krankengeld bezogen ( sonst wäre ich arbeitslos gewesen) . Zur gleichen Zeit hat eine Sozialbetreuerin meinen Antrag auf EU-Rente gestellt. Sie wurde mir kurz vor Auslaufen des Krankengeldes bewilligt bis zum regulären Renteneintritt. Meine Schwerbehinderung beträgt 80%G.
Bei mir war die Arbeitslosigkeit kein Hinderungsgrund.
Viel Erfolg! Und noch wichtiger, alles Gute für deine Gesundheit!
Serenity
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Logopädin antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
06 Mai 2024 22:40
- Logopädin
422 Beiträge seit
06 Februar 2016
06 Februar 2016
Hallo Peter,
ich habe eine Erwerbsminderungsrente 2021 beantragt. Mit einem Schwerbehindertenausweis hat das im Übrigen gar nichts zu tun. Danach wird nicht einmal gefragt...
Da du in Behandlung bist, kann es so sein, dass der Arzt bei der RV, der deinen Antrag begutachtet - nach Aktenlage - die Rente befürwortet.
Dafür sind vor allem aussagekräftige Berichte notwendig, am besten von einer Uni-Klinik. Berichte sind das A und O, da dich zunächst niemand ansieht. Es wird nach Aktenlage entschieden, die Arztperson kennt dich nicht und du wirst sie auch nicht perönlich treffen.
Du musst außerdem sehr eindringlich in deinem Atragsformular deine Beschwerden schildern und warum du deshalb auf keinen Fall mehr arbeiten kannst. Was du an dieser Stelle falsch machst, das kannst du später nicht mehr korrigieren.
Wenn die begutachtende Arztperson deinen Antrag nicht auf Anhieb genehmigt, dann kommt der Gutachter-Marathon.
Den musste ich hinter mich bringen, da ich zur Zeit des Antrags in Komplettremission war, aber durch die Behandlung einfach nicht mehr die Kraft hatte, in meinem Beruf noch 100% zu leisten.
Du kannst übrigens nie einen Antrag auf eine "Teilrente" stellen. Das gibt es nicht ! Es gibt Erwerbsminderungsrente oder nicht. Theoretisch gibt es die Möglichkeit, zwischen 3 - 6 Stunden täglich arbeitsfähig zu sein, praktisch - so hat mir ein Berater der RV gesagt - aber nicht. Denn wenn es so sein sollte, dass jemand nach eigenen Angaben noch 6 Stunden arbeiten kann , wie soll dann begründet werden, dass es nicht auch 8 Stunden geht ?
Eine Teilrente gibt es in der Regel nur bei Menschen, die vor 1961 geboren und berufsunfähig sind ( die alte Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr ) durch das MM. Sie bekommen dann die "Teilrente" = immer die Hälfte, da es für sie einen Bestandsschutz gibt. Das war dann bei mir der Fall, da ich einen therapeutischen Beruf habe und die Geduld nicht mehr aufbringen konnte für meine Patienten.
Das bedeutet jedoch auch, dass ich theoretisch noch in jedem anderen Beruf Vollzeit arbeiten kann, so die RV...
Du kannst neben einer Vollerwerbsminderungsrente arbeiten, aber du solltest bedenken, dass dir die Rente evtl. nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird und wenn du ordentlich nebenbei arbeitest ( was du ja angeben musst ) die Frage ist, ob du die Rente überhaupt brauchst... Siehe oben...
Ich musste zu zwei Gutachtern. Einer war Neurologe im Ruhestand und verstand nicht, warum die RV mich ausgerechnet zu ihm geschickt hat, der Zweite Gutachter war ein Amtsarzt im Ruhestand, der vor allem darauf bestand, dass ich fast nackt auf einem Teppich herumlief...Beide hatten null Ahnung vom MM und stellten Fangfragen - auf die du vorbereitet sein solltest.
Meine Tränen waren in beiden Fällen wohl hilfreich..
Danach hörte ich lange nichts. Schreiben, Anrufe, nichts. Dann unsinnige Nachfragen von Seiten der RV. Dann wieder drei Monate nichts. Dann die nächsten sinnlosen Nachfragen. Und so ging das weiter. Und hatte wohl Methode. Alle drei Monate ein sinnloses Schreiben und dann wieder nichts. Keine Bearbeitung meines Atrages.Zuletzt half die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Drei Tage später kam der Rentenbescheid. Nach zwei Jahren insgesamt.
Aber noch längst keine Auszahlung, denn jetzt musste erst abgeglichen werden, ob noch Ansprüche der Krankenversicherung ( sprich Krankengeld ) oder des Arbeitsamtes ( Sprich ALG ) auf die Auszahlung bestanden. Denn eine Nachzahlung wird mit diesen Leistungen verrechnet und da die Sozialabgaben, die diese Leistungen beinhalten, ebenfalls verrechnet werden, kommt es regelmäßig gar nicht mehr zu einer Auszahlung.
War bei mir aber gar nicht der Fall, da ich keine anderen Leistungen bezogen hatte. Interessierte aber bei der RV niemanden. Keine Auszahlung. Nach 6 Monaten drohte ich mal wieder mit Dienstaufsichtsbeschwerde und die Auszahlung wurde angewiesen.
Seitdem haben die Konflikte mit der RV nicht mehr aufgehört. Es gibt andauernd neue - falsche - Bescheide, die dann wieder - falsch - korrigiert werden und so geht das sicher bis zur Altersrente weiter.
Also, zur Zeit scheint das mit der RV nicht so einfach zu sein. Du musst dich gut vorbereiten und vor allem nicht den Eindruck erwecken, dass du es mal einfach so versuchst mit der Rente. Du musst gaubhaft machen, dass du unter gar keinen Umständen mehr irgendwie arbeiten kannst und es dir richtig schlecht geht. Und das sollte auch aus deinen Arztberichten ersichtlich werden.
Liebe Grüße
Nicole
ich habe eine Erwerbsminderungsrente 2021 beantragt. Mit einem Schwerbehindertenausweis hat das im Übrigen gar nichts zu tun. Danach wird nicht einmal gefragt...
Da du in Behandlung bist, kann es so sein, dass der Arzt bei der RV, der deinen Antrag begutachtet - nach Aktenlage - die Rente befürwortet.
Dafür sind vor allem aussagekräftige Berichte notwendig, am besten von einer Uni-Klinik. Berichte sind das A und O, da dich zunächst niemand ansieht. Es wird nach Aktenlage entschieden, die Arztperson kennt dich nicht und du wirst sie auch nicht perönlich treffen.
Du musst außerdem sehr eindringlich in deinem Atragsformular deine Beschwerden schildern und warum du deshalb auf keinen Fall mehr arbeiten kannst. Was du an dieser Stelle falsch machst, das kannst du später nicht mehr korrigieren.
Wenn die begutachtende Arztperson deinen Antrag nicht auf Anhieb genehmigt, dann kommt der Gutachter-Marathon.
Den musste ich hinter mich bringen, da ich zur Zeit des Antrags in Komplettremission war, aber durch die Behandlung einfach nicht mehr die Kraft hatte, in meinem Beruf noch 100% zu leisten.
Du kannst übrigens nie einen Antrag auf eine "Teilrente" stellen. Das gibt es nicht ! Es gibt Erwerbsminderungsrente oder nicht. Theoretisch gibt es die Möglichkeit, zwischen 3 - 6 Stunden täglich arbeitsfähig zu sein, praktisch - so hat mir ein Berater der RV gesagt - aber nicht. Denn wenn es so sein sollte, dass jemand nach eigenen Angaben noch 6 Stunden arbeiten kann , wie soll dann begründet werden, dass es nicht auch 8 Stunden geht ?
Eine Teilrente gibt es in der Regel nur bei Menschen, die vor 1961 geboren und berufsunfähig sind ( die alte Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr ) durch das MM. Sie bekommen dann die "Teilrente" = immer die Hälfte, da es für sie einen Bestandsschutz gibt. Das war dann bei mir der Fall, da ich einen therapeutischen Beruf habe und die Geduld nicht mehr aufbringen konnte für meine Patienten.
Das bedeutet jedoch auch, dass ich theoretisch noch in jedem anderen Beruf Vollzeit arbeiten kann, so die RV...
Du kannst neben einer Vollerwerbsminderungsrente arbeiten, aber du solltest bedenken, dass dir die Rente evtl. nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird und wenn du ordentlich nebenbei arbeitest ( was du ja angeben musst ) die Frage ist, ob du die Rente überhaupt brauchst... Siehe oben...
Ich musste zu zwei Gutachtern. Einer war Neurologe im Ruhestand und verstand nicht, warum die RV mich ausgerechnet zu ihm geschickt hat, der Zweite Gutachter war ein Amtsarzt im Ruhestand, der vor allem darauf bestand, dass ich fast nackt auf einem Teppich herumlief...Beide hatten null Ahnung vom MM und stellten Fangfragen - auf die du vorbereitet sein solltest.
Meine Tränen waren in beiden Fällen wohl hilfreich..
Danach hörte ich lange nichts. Schreiben, Anrufe, nichts. Dann unsinnige Nachfragen von Seiten der RV. Dann wieder drei Monate nichts. Dann die nächsten sinnlosen Nachfragen. Und so ging das weiter. Und hatte wohl Methode. Alle drei Monate ein sinnloses Schreiben und dann wieder nichts. Keine Bearbeitung meines Atrages.Zuletzt half die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Drei Tage später kam der Rentenbescheid. Nach zwei Jahren insgesamt.
Aber noch längst keine Auszahlung, denn jetzt musste erst abgeglichen werden, ob noch Ansprüche der Krankenversicherung ( sprich Krankengeld ) oder des Arbeitsamtes ( Sprich ALG ) auf die Auszahlung bestanden. Denn eine Nachzahlung wird mit diesen Leistungen verrechnet und da die Sozialabgaben, die diese Leistungen beinhalten, ebenfalls verrechnet werden, kommt es regelmäßig gar nicht mehr zu einer Auszahlung.
War bei mir aber gar nicht der Fall, da ich keine anderen Leistungen bezogen hatte. Interessierte aber bei der RV niemanden. Keine Auszahlung. Nach 6 Monaten drohte ich mal wieder mit Dienstaufsichtsbeschwerde und die Auszahlung wurde angewiesen.
Seitdem haben die Konflikte mit der RV nicht mehr aufgehört. Es gibt andauernd neue - falsche - Bescheide, die dann wieder - falsch - korrigiert werden und so geht das sicher bis zur Altersrente weiter.
Also, zur Zeit scheint das mit der RV nicht so einfach zu sein. Du musst dich gut vorbereiten und vor allem nicht den Eindruck erwecken, dass du es mal einfach so versuchst mit der Rente. Du musst gaubhaft machen, dass du unter gar keinen Umständen mehr irgendwie arbeiten kannst und es dir richtig schlecht geht. Und das sollte auch aus deinen Arztberichten ersichtlich werden.
Liebe Grüße
Nicole
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Callosum62 antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
07 Mai 2024 07:42
- Callosum62
250 Beiträge seit
18 September 2023
18 September 2023
Hallo, Nicole,
das mit Deiner Erwerbsminderungsrente ist ja wirklich richtig Scheiße gelaufen. Und das scheint ja auch noch so weiter zu gehen. Wo ich Dir absolut recht gebe ist, die Begründung für die nicht mehr vorhandene Erwerbsfähigkeit eindeutig zu formulieren. Dafür gab es bei mir damals 2019 den "Selbsteinschätzungsbogen R015". Da gibt es schon einige Fallstricke, und m.E. ist es wichtig, sich in den Antworten so klar zu positionieren, dass es keine Möglichkeit für eine Verbesserung der gesundheitlichen Störungen in Richtung Erwerbsfähigkeit mehr gibt (auch, wenn im eigenen Kopf einige "Wenn" und "Abers" aufpoppen.) Wenn die Begründung für eine Erwerbsminderung nur über eine "kognitive Schiene" laufen soll, dann ist ein Problem dabei, dass diese im Einzelfall nicht immer eindeutig auf eine Erwerbsfähigkeit übertragbar sind und einen großen Ermessensspielraum ermöglichen. Was bedeutet es denn, dass Du als Logopädin für Deine Patienten "keine ausreichende Geduld" mehr aufbringen konntest? Also da braucht es schon deutlichere Beeinträchtigungen, eben auch testpsychologisch feststellbare Einschränkungen der konzentrativen Dauerbelastbarkeit oder Gedächtnisstörungen, die eine Erwerbsfähigkeit ausschließen. Hier kann ggf. vorab eine sozialmedizinische Einschätzung einer Reha oder ein neuropsychologisches Gutachten hilfreich sein, möglicherweise auch als Privatbegutachtung von einem anerkannten Gutachter. Ja, das ist teuer, aber das kann man den zuweilen merkwürdigen Gutachten der DRV in einem Prozess vor dem Sozialgericht durchaus entgegenstellen - die sind nämlich oft anfechtbar, weil handwerklich schlecht.
Du hast recht, in den Antragsbögen zur Erwerbsminderungsrente wird nicht nach dem GDB gefragt. Wir hatten ja auch schon geklärt, dass ein GDB über 50, denn erst dann gilt man als schwerbehindert, nicht unbedingt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bedeuten muss (wohl aber kann). Das heißt aber natürlich nicht, dass der GDB bei der Beurteilung der Erwerbsminderung keine Berücksichtigung findet. Denn die DRV kann ja (Punkt 3.10 im Bogen 0210 bei mir damals) alle medizinischen Unterlagen einsehen, was sie nach meiner Erfahrung auch macht, und dabei sind natürlich auch die zur Festlegung des GDB führenden Voraussetzungen, also z.B. hier in Bayern die erforderlichen Begründungen, die die Ärzte bereits an das ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) geschrieben haben. Und der GDB und die dazu führenden Gründe sind nach meiner Erfahrung ein wichtiger Baustein bei der Genehmigung der Rente. Oder denkst Du im Ernst, ein GDB kann bei der Begründung schaden?
Wie gesagt, in Deinem Fall ist das richtig schlecht gelaufen. Ich kenne aber auch eine Menge MM-Kollegen, wo das Ganze sehr schnell durchging, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsstellung war das Ding durch. Dabei ist m.E. hilfreich, neben den kognitiven Beeinträchtigungen (die wir ja fast alle am eigenen Hirn erfahren) auch deutlich die körperlichen Beeinträchtigungen - nennen wir es lieber "Störungen" - zu benennen, die eine Erwerbsminderung begründen. Und die man als DAUERHAFT bezeichnen sollte.
Ich wünsche allen, die den Weg zur EM-Rente gehen wollen, Mut, ja, auch Kraft, und die Fähigkeit, Hilfe anzunehmen. Und ein wenig Kampfeswille kann auch nicht schaden...
das mit Deiner Erwerbsminderungsrente ist ja wirklich richtig Scheiße gelaufen. Und das scheint ja auch noch so weiter zu gehen. Wo ich Dir absolut recht gebe ist, die Begründung für die nicht mehr vorhandene Erwerbsfähigkeit eindeutig zu formulieren. Dafür gab es bei mir damals 2019 den "Selbsteinschätzungsbogen R015". Da gibt es schon einige Fallstricke, und m.E. ist es wichtig, sich in den Antworten so klar zu positionieren, dass es keine Möglichkeit für eine Verbesserung der gesundheitlichen Störungen in Richtung Erwerbsfähigkeit mehr gibt (auch, wenn im eigenen Kopf einige "Wenn" und "Abers" aufpoppen.) Wenn die Begründung für eine Erwerbsminderung nur über eine "kognitive Schiene" laufen soll, dann ist ein Problem dabei, dass diese im Einzelfall nicht immer eindeutig auf eine Erwerbsfähigkeit übertragbar sind und einen großen Ermessensspielraum ermöglichen. Was bedeutet es denn, dass Du als Logopädin für Deine Patienten "keine ausreichende Geduld" mehr aufbringen konntest? Also da braucht es schon deutlichere Beeinträchtigungen, eben auch testpsychologisch feststellbare Einschränkungen der konzentrativen Dauerbelastbarkeit oder Gedächtnisstörungen, die eine Erwerbsfähigkeit ausschließen. Hier kann ggf. vorab eine sozialmedizinische Einschätzung einer Reha oder ein neuropsychologisches Gutachten hilfreich sein, möglicherweise auch als Privatbegutachtung von einem anerkannten Gutachter. Ja, das ist teuer, aber das kann man den zuweilen merkwürdigen Gutachten der DRV in einem Prozess vor dem Sozialgericht durchaus entgegenstellen - die sind nämlich oft anfechtbar, weil handwerklich schlecht.
Du hast recht, in den Antragsbögen zur Erwerbsminderungsrente wird nicht nach dem GDB gefragt. Wir hatten ja auch schon geklärt, dass ein GDB über 50, denn erst dann gilt man als schwerbehindert, nicht unbedingt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bedeuten muss (wohl aber kann). Das heißt aber natürlich nicht, dass der GDB bei der Beurteilung der Erwerbsminderung keine Berücksichtigung findet. Denn die DRV kann ja (Punkt 3.10 im Bogen 0210 bei mir damals) alle medizinischen Unterlagen einsehen, was sie nach meiner Erfahrung auch macht, und dabei sind natürlich auch die zur Festlegung des GDB führenden Voraussetzungen, also z.B. hier in Bayern die erforderlichen Begründungen, die die Ärzte bereits an das ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) geschrieben haben. Und der GDB und die dazu führenden Gründe sind nach meiner Erfahrung ein wichtiger Baustein bei der Genehmigung der Rente. Oder denkst Du im Ernst, ein GDB kann bei der Begründung schaden?
Wie gesagt, in Deinem Fall ist das richtig schlecht gelaufen. Ich kenne aber auch eine Menge MM-Kollegen, wo das Ganze sehr schnell durchging, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsstellung war das Ding durch. Dabei ist m.E. hilfreich, neben den kognitiven Beeinträchtigungen (die wir ja fast alle am eigenen Hirn erfahren) auch deutlich die körperlichen Beeinträchtigungen - nennen wir es lieber "Störungen" - zu benennen, die eine Erwerbsminderung begründen. Und die man als DAUERHAFT bezeichnen sollte.
Ich wünsche allen, die den Weg zur EM-Rente gehen wollen, Mut, ja, auch Kraft, und die Fähigkeit, Hilfe anzunehmen. Und ein wenig Kampfeswille kann auch nicht schaden...
Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)
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Peter_F antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
07 Mai 2024 14:46
- Peter_F
3 Beiträge seit
23 April 2024
23 April 2024
nochmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Leider scheint es dort keine einheitliche Vorgehensweise bzw. auch keine einheitlichen Beurteilungen zu geben, von sofort ohne Probleme genehmigt, bis solch ein Horrortrip wie Nicole ihn erlebt. Ich habe mittlerweile herausgefunden, das ich als Schwerbehinderter nicht ordentlich gekündigt werden könnte und deshalb eine Kündigungsfrist von 18 Monaten fiktiv festgelegt wird. Das heißt, dass ich trotz dem zeitversetzten Ausscheiden mit Abfindung noch 12 Monate Ruhezeit (ist lt. Recherche max.) hätte, bis ich überhaupt erstmal ALG I bekommen würde und in dieser Zeit auch noch die maximalen Beiträge von über 900€ monatlich der Kranken-, und Pflegeversicherung selber bezahlen müsste, weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin und die Abfindung voll angerechnet wird.
Da ist die Frage, ob ich nicht den "üblichen" Weg gehen sollte, ohne Abfindung die max. 78 Wochen Krankengeld im Zuge der Car-T Zell Therapie in Anspruch zu nehmen und parallel versuche, die EU-Rente zu bekommen. So hat man zwar keine Abfindung, aber wenigstens keine Sperrzeiten bzw. eine Arbeitsstelle in der Hinterhand und der Hoffnung, das es dann noch irgendwie geht.
Herzliche Grüße
Peter
Da ist die Frage, ob ich nicht den "üblichen" Weg gehen sollte, ohne Abfindung die max. 78 Wochen Krankengeld im Zuge der Car-T Zell Therapie in Anspruch zu nehmen und parallel versuche, die EU-Rente zu bekommen. So hat man zwar keine Abfindung, aber wenigstens keine Sperrzeiten bzw. eine Arbeitsstelle in der Hinterhand und der Hoffnung, das es dann noch irgendwie geht.
Herzliche Grüße
Peter
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leopoldi antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
07 Mai 2024 22:35 - 07 Mai 2024 22:35
- leopoldi
-
1197 Beiträge seit
23 Oktober 2009
23 Oktober 2009
Hallo Nicole,
hier nur kurz reingelesen... evtl aus dem Zusammenhang gerissen? Soll heißen für nach 1961 Geborene gäbe es nicht mehr die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderung?
Bei mir geht's um ne Autoimmunerkrankung. Sowohl bei der Reha als auch in der Arztpraxis wurde mir Teilerwerbsminderung empfohlen. Heißt Arbeitsfähigkeit mindestens 3 bis maximal weniger als 6 Stunden. Das Maß der Erwerbsfähigkeit würde bei ner Reha festgesetzt. Ich bin noch nicht bereit habe mich aber mal bissl reingelesen. Teilerwerbsminderungsrente heißt 50 % der Erwerbsminderungsrente abzüglich 0,3 % Abzug pro Monat vorzeitigen Eintritts zum regulären Rentenalter, maximal 10,8 % sowie Krankenversicherungsanteil. Hinzuverdient darf werden in täglich maximal unter 6 Stunden, ich meine dass man insgesamt nur nicht mehr als zuletzt bei voller Erwerbsfähigkeit haben darf. In groben Zügen, unter Vorbehalt.
Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden ist volle Erwerbsminderung, hier sind die Hinzuverdienstgrenzen enger gesteckt.
LGe
Monika
hier nur kurz reingelesen... evtl aus dem Zusammenhang gerissen? Soll heißen für nach 1961 Geborene gäbe es nicht mehr die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderung?
Bei mir geht's um ne Autoimmunerkrankung. Sowohl bei der Reha als auch in der Arztpraxis wurde mir Teilerwerbsminderung empfohlen. Heißt Arbeitsfähigkeit mindestens 3 bis maximal weniger als 6 Stunden. Das Maß der Erwerbsfähigkeit würde bei ner Reha festgesetzt. Ich bin noch nicht bereit habe mich aber mal bissl reingelesen. Teilerwerbsminderungsrente heißt 50 % der Erwerbsminderungsrente abzüglich 0,3 % Abzug pro Monat vorzeitigen Eintritts zum regulären Rentenalter, maximal 10,8 % sowie Krankenversicherungsanteil. Hinzuverdient darf werden in täglich maximal unter 6 Stunden, ich meine dass man insgesamt nur nicht mehr als zuletzt bei voller Erwerbsfähigkeit haben darf. In groben Zügen, unter Vorbehalt.
Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden ist volle Erwerbsminderung, hier sind die Hinzuverdienstgrenzen enger gesteckt.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~
Letzte Änderung: 07 Mai 2024 22:35 von leopoldi.
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Butzl antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
08 Mai 2024 08:55 - 08 Mai 2024 08:57
- Butzl
-
424 Beiträge seit
03 Januar 2015
03 Januar 2015
Moin
Es gibt sehr wohl noch Teilerwerbsminderungsrente. Für diejenigen, die in ihrem Beruf UND auf dem allg. Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig sind!
Die Regelung für die bis 2.1.1961 geborenen bezieht sich auf den bislang ausgeübten Beruf.
Diejenigen werden nicht auf den allg. Arbeitsmarkt verwiesen.
Komplexes Thema. Aber letztendlich ist es so, dass man Teilerwerbsminderungsrente erhält, wenn man über 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig ist, egal welches "Baujahr"
In einem solchen Fall wird dann noch die Möglichkeit einer "Arbeitsmarktrente" geprüft, kann bei Interesse ja gegoogelt werden.
LG aus der Heide
Moni
Es gibt sehr wohl noch Teilerwerbsminderungsrente. Für diejenigen, die in ihrem Beruf UND auf dem allg. Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig sind!
Die Regelung für die bis 2.1.1961 geborenen bezieht sich auf den bislang ausgeübten Beruf.
Diejenigen werden nicht auf den allg. Arbeitsmarkt verwiesen.
Komplexes Thema. Aber letztendlich ist es so, dass man Teilerwerbsminderungsrente erhält, wenn man über 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig ist, egal welches "Baujahr"
In einem solchen Fall wird dann noch die Möglichkeit einer "Arbeitsmarktrente" geprüft, kann bei Interesse ja gegoogelt werden.
LG aus der Heide
Moni
Monika (Butzl)
Smoldering Myelom. Bitte bitte für immer...
Letzte Änderung: 08 Mai 2024 08:57 von Butzl.
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